Meine Kanzlei ist schwerpunktmäßig auf Familienrecht ausgerichtet, das sind alle Probleme im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgangsrecht, Ehewohnung, Gewaltschutz, Zugewinn, Hausrat, Vaterschaft.
Einen ganz besonderen Schwerpunkt bilden Scheidungsverfahren mit Bezügen zum türkischen Recht.
Wenn ein türkischer Staatsangehöriger in Deutschland geschieden wurde, dann ist diese Scheidung in der Türkei noch nicht wirksam, sondern muss noch förmlich anerkannt werden. Das Anerkenntnisverfahren führen wir mit unseren Kooperationsanwälten in der Türkei durch.
Lebenslauf
Deniz Yildiz
Rechtsanwalt
zugleich Fachanwalt für Familienrecht
• geb. am 22.04.1977
• Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
• Referendariat am Landgericht Bochum
• 2004 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
• Seit 2008 Fachanwalt für Familienrecht
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